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Innovation Lärmbekämpfung: Neue EU-Richtlinie verbindlich im Februar 2006 (05.Mai 2004) |
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Die Richtlinie 2003/10/EG gegen Lärmrisiko muss im Februar 2006 in allen EU-Staaten umgesetzt sein. Sie bringt Neuigkeiten im Bezug auf Grenzwerte und der impulsförmiger Lärm muss in den gemittelten Tageswerten erfasst sein. Mit dieser Richtlinie werden die gemittelten Tages-Lärmexpositionswerte für einen normalen Arbeitstag, unter Berücksichtigung aller auftretenden Schallereignisse einschliesslich impulsförmigen Schalls, wie folgt festgelegt:
Bei Überschreitung des unteren Auslösewertes müssen Gehörschutzmittel zur Verfügung stehen. Bei einer Überschreitung des oberen Auslösewertes müssen Gehörschutzmittel verwendet werden. Der Grenzwert darf nicht überschritten werten. Diese Regelung entspricht einer Herabsetzung der bisherigen Grenzwerte um 5 dB, dazu noch unter Berücksichtigung des Impulslärms! Innert zwei Jahren von jetzt an, müssen lärmarmen Lösungen auf dem Markt sein. Nicht nur lärmige Maschinen stehen harte Zeiten vor! Leise Maschinen müssen das Flüstern lernen! Noch dazu! Weitere Regelungen wonach neue Maschinen und neue Einrichtungen den bestehenden Lärmpegel nicht erhöhen sollen sind in Vorbereitungen. Innovateure werden gefordert! Brauchen Sie eine Auffrischung? Wollen Sie bahnbrechende und zukunftstragende Lösungen erarbeiten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Sie. JPR Concepts & Innovation Jean-Pierre Rickli |
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